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Thomas Maier
Er arbeitet in den Bereichen Revision, Buchhaltungen, MWSt,
Lohnadministration, Steuererklärungen und Steuerberatung.
Eine seiner Passionen ist der
Eishockey-Club Biel EHCB und der SC Lyss. Damit verbunden liebt er es,
mit seinen Kollegen auszugehen.
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Gründung einer
AG oder GmbH |
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Vor einer Gründung sollten
u.a. folgende Punkte beachtet werden:
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Durch die
volle Einzahlung des Aktienkapitals kann eine mögliche
Nachschusspflicht vermieden werden.
-
Bei der
GmbH muss das Kapital immer voll einbezahlt werden.
-
Eine
Bargründung ist formell einfacher, da bei einer Gründung durch
Sacheinlage ein Prüfungsbericht vorliegen muss.
-
Domizil zu
Beginn richtig wählen, zumindest was die Gemeinde anbelangt, damit
eine baldige Statutenänderungen vermieden
werden kann.
-
Der
Geschäftszweck soll kurz gefasst sein. Die allgemeinen Formulierungen
kann wird der Notar einbringen.
-
Bestehende
respektive freie Firmenbezeichnungen können unter www.zefix.ch gesucht
werden.
-
Die
Zeichnungsberechtigten Personen und die Art der Zeichnung müssen vor
der Gründung definiert werden. Eine generelle Regelung der kollektiven
Unterschrift zu Zweien ergibt eine erhöhte Sicherheit gegenüber
Einzelunterschriften.
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- Das Abschlussdatum
soll in den Statuten nicht fixiert werden, sondern mit "… bestimmt das
Geschäftsjahr" geregelt werden.
- Bei mehreren
Aktionären sollten zentrale Punkte der Regeln unter den einzelnen
Aktionären im Aktionärsbindungsvertrag
geregelt sein, u.a. Aus- und Eintritt von Aktionären, Aufteilung des
Erfolges in Lohn/Dividenden etc.
- Investitionen und
Auslagen sollen erst nach der Gründung vorgenommen werden, damit diese
steuerwirksam werden.
Falls eine MWST-pflicht ersichtlich ist, soll die MWST-Nummer rasch
beantragt werden.
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