REVISTAG TREUHAND AG Ipsachstrasse 10
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AG oder GmbH

         

+++ 12-jährige Erfahrung im Treuhand- und Rechnungswesen +++

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Thomas Maier

Er arbeitet in den Bereichen Revision, Buchhaltungen, MWSt, Lohnadministration, Steuererklärungen und Steuerberatung. 

Eine seiner Passionen ist der Eishockey-Club Biel EHCB und der SC Lyss. Damit verbunden liebt er es, mit seinen Kollegen auszugehen.

 

 

 

Gründung einer
AG oder GmbH

Vor einer Gründung sollten u.a. folgende Punkte beachtet werden:

  • Durch die volle Einzahlung des Aktienkapitals kann eine mögliche Nachschusspflicht vermieden werden.

  • Bei der GmbH muss das Kapital immer voll einbezahlt werden.

  • Eine Bargründung ist formell einfacher, da bei einer Gründung durch Sacheinlage ein Prüfungsbericht vorliegen muss.

  • Domizil zu Beginn richtig wählen, zumindest was die Gemeinde anbelangt, damit eine baldige Statutenänderungen vermieden
    werden kann.

  • Der Geschäftszweck soll kurz gefasst sein. Die allgemeinen Formulierungen kann wird der Notar einbringen.

  • Bestehende respektive freie Firmenbezeichnungen können unter www.zefix.ch gesucht werden.

  • Die Zeichnungsberechtigten Personen und die Art der Zeichnung müssen vor der Gründung definiert werden. Eine generelle Regelung der kollektiven Unterschrift zu Zweien ergibt eine erhöhte Sicherheit gegenüber Einzelunterschriften.

 

  • Das Abschlussdatum soll in den Statuten nicht fixiert werden, sondern mit "… bestimmt das Geschäftsjahr" geregelt werden.
  • Bei mehreren Aktionären sollten zentrale Punkte der Regeln unter den einzelnen Aktionären im Aktionärsbindungsvertrag
    geregelt sein, u.a. Aus- und Eintritt von Aktionären, Aufteilung des Erfolges in Lohn/Dividenden etc.
  • Investitionen und Auslagen sollen erst nach der Gründung vorgenommen werden, damit diese steuerwirksam werden.
    Falls eine MWST-pflicht ersichtlich ist, soll die MWST-Nummer rasch beantragt werden.