Eine Domizilgesellschaft in
der Schweiz, im Kanton Bern oder in der Stadt Biel bezahlt pro Jahr 8,5%
Gewinnsteuern (Bund) und rund 0,05% Kapitalsteuern (Staat, Gemeinde und
Kirche). Die Mindeststeuer beträgt typischerweise einige Hundert CHF.
Die Besteuerung ist in der ganzen Schweiz praktisch gleich hoch. Um
diesen privilegierten Steuerstatus zu erhalten, sind im allgemeinen
folgende Kriterien zu erfüllen:
- Sie betreibt keine
kommerzielle Tätigkeiten in der Schweiz
- Sie kann auf
ausländischen Märkten tätig sein. Gewinne aus Handel, Lizenzgebühren,
Beteiligungserträge (Dividenden), Kapital- und Aufwertungserträge auf
Beteiligungen erzielen, welche alle privilegiert besteuert werden.
- Sie beschäftigt (fast)
kein eigenes Personal in der Schweiz
- Sie besitzt kein
Wohneigentum in der Schweiz
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Von diesen Kriterien kann in Einzelfällen
abgewichen werden. Bei Umsätzen gegenüber Kunden in der Schweiz wird
dieser Anteil des Gewinnes von der Privilegierung ausgenommen.
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Verrechnungssteuern
Wenn eine Domizilgesellschaft Gewinn
realisiert und davon Dividende an die Aktionäre bezahlt, so beträgt die
Verrechnungssteuer 35%. Diese Steuer kann am Wohnsitz des Aktionärs
zurückgefordert werden. Dies ist jedoch vom jeweiligen
internationalen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und dem
Land, in dem die Aktionäre ihr steuerliches Domizil haben, abhängig.
Verwaltungskosten
Mindestens ein Verwaltungsrat muss in der
Schweiz wohnhaft sein. Die Ausübung dieses Mandates kann, ohne spezielle
Beanspruchung, CHF 3'000.- pro Jahr kosten. Verwaltungskosten, also
Abwicklung der Geschäftsformalitäten, Zahlungswesen und Buchhaltung
werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Bei geringer Transaktionszahl
kann dies zwischen CHF 5'000.- und 10'000.- pro Jahr betragen. Für die
Revision der Jahresrechnung, welche u.U. freiwillig ist, muss mit CHF
3'000.- gerechnet werden. Zusammen ergibt sich somit ein Betrag von
ungefähr CHF 12'000.- pro Jahr.
Dieser Betrag unterliegt einer grossen Schwankungsbreite und muss
individuell abgesprochen werden. Führen Sie Teile dieser Arbeiten selbst
aus, reduziert sich der Aufwand Dritter entsprechend. |
Gründungskosten
Für die Gründung, insbesondere die
Errichtung, Ausarbeitung von Statuten sowie die Beratung und der Eintrag
im Handelsregister muss mit rund CHF 4'000.- gerechnet werden. Dieser
Betrag ist einmalig.
Die hier gemachten Angaben können nur
allgemein gehalten werden. Eine Besprechung Ihrer konkreten Situation
bringt bestimmt Klärung verschiedener Punkte und damit auch eine
grössere Abschätzung der gesamten finanziellen Auswirkungen einer
Domizilgesellschaft. - Weitere formelle Vorschriften, welche für
Aktiengesellschaften generell gelten, finden Sie hier:
Wir hoffen, Ihnen hiermit eine erste
Entscheidungshilfe zu bieten und freuen uns auf Ihre Kontaktnahme.
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