REVISTAG TREUHAND AG Ipsachstrasse 10
  CH-2560 Nidau
  Tel. +41 32 332 87 71
Elektronische Kontakt-Adresse Fax +41 32 332 87 72

Steuerberatung Firmengründung Nachfolgeregelung Geschäftszentrum Buchhaltung REVISTAGTreuhand Revisionsstelle

 

Domizilgesellschaften

Steuerberatung Deutschland-Schweiz

Mehrwertsteuer

 

+++ 12-jährige Erfahrung im Treuhand- und Rechnungswesen +++

Home Sitemap
Links/Tools Kontakt
> deutsch
> français
> english
Therese Schönmann

Ihre Fachgebiete sind Buchhaltungen, MWSt, Lohnadministration und Steuererklärungen.

Sie ist verheiratete Mutter und bewundert faszinierende Wüstenlandschaften.

 

 

 

 

 

 

Domizil-Gesellschaften
Eine Domizilgesellschaft in der Schweiz, im Kanton Bern oder in der Stadt Biel bezahlt pro Jahr 8,5% Gewinnsteuern (Bund) und rund 0,05% Kapitalsteuern (Staat, Gemeinde und Kirche). Die Mindeststeuer beträgt typischerweise einige Hundert CHF. Die Besteuerung ist in der ganzen Schweiz praktisch gleich hoch. Um diesen privilegierten Steuerstatus zu erhalten, sind im allgemeinen folgende Kriterien zu erfüllen:
  • Sie betreibt keine kommerzielle Tätigkeiten in der Schweiz
  • Sie kann auf ausländischen Märkten tätig sein. Gewinne aus Handel, Lizenzgebühren, Beteiligungserträge (Dividenden), Kapital- und Aufwertungserträge auf Beteiligungen erzielen, welche alle privilegiert besteuert werden.
  • Sie beschäftigt (fast) kein eigenes Personal in der Schweiz
  • Sie besitzt kein Wohneigentum in der Schweiz

Von diesen Kriterien kann in Einzelfällen abgewichen werden. Bei Umsätzen gegenüber Kunden in der Schweiz wird dieser Anteil des Gewinnes von der Privilegierung ausgenommen.

Verrechnungssteuern

Wenn eine Domizilgesellschaft Gewinn realisiert und davon Dividende an die Aktionäre bezahlt, so beträgt die Verrechnungssteuer 35%. Diese Steuer kann am Wohnsitz des Aktionärs zurückgefordert werden. Dies ist  jedoch vom jeweiligen internationalen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Land, in dem die Aktionäre ihr steuerliches Domizil haben, abhängig.

Verwaltungskosten

Mindestens ein Verwaltungsrat muss in der Schweiz wohnhaft sein. Die Ausübung dieses Mandates kann, ohne spezielle Beanspruchung, CHF 3'000.- pro Jahr kosten. Verwaltungskosten, also Abwicklung der Geschäftsformalitäten, Zahlungswesen und Buchhaltung werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Bei geringer Transaktionszahl kann dies zwischen CHF 5'000.- und 10'000.- pro Jahr betragen. Für die Revision der Jahresrechnung, welche u.U. freiwillig ist, muss mit CHF 3'000.- gerechnet werden. Zusammen ergibt sich somit ein Betrag von ungefähr CHF 12'000.- pro Jahr.
Dieser Betrag unterliegt einer grossen Schwankungsbreite und muss individuell abgesprochen werden. Führen Sie Teile dieser Arbeiten selbst aus, reduziert sich der Aufwand Dritter entsprechend.

Gründungskosten

Für die Gründung, insbesondere die Errichtung, Ausarbeitung von Statuten sowie die Beratung und der Eintrag im Handelsregister muss mit rund CHF 4'000.- gerechnet werden. Dieser Betrag ist einmalig.

Die hier gemachten Angaben können nur allgemein gehalten werden. Eine Besprechung Ihrer konkreten Situation bringt bestimmt Klärung verschiedener Punkte und damit auch eine grössere Abschätzung der gesamten finanziellen Auswirkungen einer Domizilgesellschaft. - Weitere formelle Vorschriften, welche für Aktiengesellschaften generell gelten, finden Sie hier:

Wir hoffen, Ihnen hiermit eine erste Entscheidungshilfe zu bieten und freuen uns auf Ihre Kontaktnahme.