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MWSt
Wenn Ware in die Schweiz kommt, muss MWSt
bezahlt werden. Beim Export wird diese zurückerstattet. Lagert
Transit-Ware in der Schweiz zollfrei, wird keine MWSt abgerechnet.
Von diesen Kriterien kann in Einzelfällen
abgewichen werden. Bei Umsätzen gegenüber Kunden in der Schweiz wird
dieser Anteil des Gewinnes von der Privilegierung ausgenommen.
Vergütung der MWSt an
Firmen ausserhalb der Schweiz:
MWSt-Beträge von mind. CHF 500.- können von Gesellschaften ausserhalb
der Schweiz zurückverlangt werden. Weitere Infos in Englisch finden Sie
hier: Swiss-VAT Reclaim for international clients.
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