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+++ 12-jährige Erfahrung im Treuhand- und Rechnungswesen +++

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Gertrude Schneider

Sie kümmert sich bei uns um Buchhaltungen, MWSt, Lohnadministration und Steuererklärungen.

Sie liebt ausserdem die Natur, das Wandern, Skilanglauf und kocht ausserdem sehr gerne.

 

 

 

 

 

 

 

Steuerberatung Deutschland-Schweiz
Ziehen auch Sie Vorteile aus idealsten steuerlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz indem Sie eine schweizerische Unternehmung oder Betriebsstätte begründen oder gleich selbst in die Schweiz umziehen.

Was sind Ihre Vorteile?

Bei Neueröffnung einer schweizerischen Unternehmung oder Betriebsstätte besteht die Möglichkeit, dass deren Gewinne einzig mit dem tiefen schweizerischen Steuerniveau belastet werden und eine deutsche hinzurechnungs- oder Nachbesteuerung vermieden werden kann. Zudem können je nach Standort, Art der Unternehmenstätigkeit und Anzahl der neu zu schaffenden Arbeitsplätze Steuervergünstigungen gewährt werden, welche die Steuerbelastung während einer Anfangsphase von maximal 10 Jahren auf ca. 10% (und im Idealfall noch weniger) reduzieren.

Bei einer Wohnsitzverlegung in die Schweiz besteht bei korrekter Gestaltung die Möglichkeit, dass einerseits nicht nur die tieferen schweizerischen Steuern aus-
schliesslich zur Anwendung gelangen, sondern dass Sie andererseits in der Schweiz zusätzlich von einer tieferen Bemessungsgrundlage profitieren können. Üben Sie in der Schweiz nämlich keine Erwerbstätigkeit aus, entrichten Sie Ihre Steuern nicht auf Ihren weltweiten Einkünften sondern grundsätzlich bloss auf Ihren Aufwendungen zum Lebensunterhalt (sog. Pauschalbesteuerung). Die ohnehin tiefe schweizerische Belastung kann dadurch nochmals erheblich reduziert werden.

Profitieren Sie von unseren reichhaltigen praktischen Erfahrungen bezüglich: Der für Sie geeigneten Rechtsform in handels- und steuerrechtlicher Hinsicht.

Der für Sie geeigneten Unternehmensstruktur unter Gesichtspunkten des deutschen und schweizerischen Steuerrechts sowie des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz;

Der geeigneten Wirtschaftsförderungs- und Steuervergünstigungsmaßnahmen;

Der praktischen Abwicklung von Buchhaltung, Lohn- und Zahlungswesen, Abrechnungen mit den Sozialversicherungsbehörden (bspw. AHV und BVG), Quellensteuern und Mehrwertsteuern;

Der Einholung der notwendigen Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen;

Von Unternehmensumwandlungen und Unternehmenskäufen und –verkäufen;

Der vorteilhaften Pauschalbesteuerung von aus Deutschland in die Schweiz zuziehenden natürlichen Personen unter Berücksichtigung des deutschen Aussensteuerrechts sowie des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz;

Der für Sie vorteilhaften Nachfolgeplanung.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktnahme!