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Steuerberatung
Deutschland-Schweiz |
Ziehen auch Sie Vorteile aus idealsten
steuerlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz indem Sie eine
schweizerische Unternehmung oder Betriebsstätte begründen oder gleich
selbst in die Schweiz umziehen.
Was sind Ihre Vorteile?
Bei Neueröffnung einer schweizerischen Unternehmung oder Betriebsstätte
besteht die Möglichkeit, dass deren Gewinne einzig mit dem tiefen
schweizerischen Steuerniveau belastet werden und eine deutsche
hinzurechnungs- oder Nachbesteuerung vermieden werden kann. Zudem können
je nach Standort, Art der Unternehmenstätigkeit und Anzahl der neu zu
schaffenden Arbeitsplätze Steuervergünstigungen gewährt werden, welche
die Steuerbelastung während einer Anfangsphase von maximal 10 Jahren auf
ca. 10% (und im Idealfall noch weniger) reduzieren.
Bei einer Wohnsitzverlegung in die Schweiz besteht bei korrekter
Gestaltung die Möglichkeit, dass einerseits nicht nur die tieferen
schweizerischen Steuern aus-
schliesslich zur Anwendung gelangen, sondern dass Sie andererseits in
der Schweiz zusätzlich von einer tieferen Bemessungsgrundlage
profitieren können. Üben Sie in der Schweiz nämlich keine
Erwerbstätigkeit aus, entrichten Sie Ihre Steuern nicht auf Ihren
weltweiten Einkünften sondern grundsätzlich bloss auf Ihren Aufwendungen
zum Lebensunterhalt (sog. Pauschalbesteuerung). Die ohnehin tiefe
schweizerische Belastung kann dadurch nochmals erheblich reduziert
werden.
Profitieren Sie von unseren reichhaltigen praktischen Erfahrungen
bezüglich: Der für Sie geeigneten Rechtsform in handels- und
steuerrechtlicher Hinsicht. |
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Der für Sie geeigneten Unternehmensstruktur
unter Gesichtspunkten des deutschen und schweizerischen Steuerrechts
sowie des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und der
Schweiz;
Der geeigneten Wirtschaftsförderungs- und Steuervergünstigungsmaßnahmen;
Der praktischen Abwicklung von Buchhaltung, Lohn- und Zahlungswesen,
Abrechnungen mit den Sozialversicherungsbehörden (bspw. AHV und BVG),
Quellensteuern und Mehrwertsteuern;
Der Einholung der notwendigen Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen;
Von Unternehmensumwandlungen und Unternehmenskäufen und –verkäufen;
Der vorteilhaften Pauschalbesteuerung von aus Deutschland in die Schweiz
zuziehenden natürlichen Personen unter Berücksichtigung des deutschen
Aussensteuerrechts sowie des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen
Deutschland und der Schweiz;
Der für Sie vorteilhaften Nachfolgeplanung.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktnahme! |
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